PAUL/Hydraulischer Abgleich
Unsichtbar aber doch gefährlich: Legionellen im Trinkwasser können die Gesundheit gefährden und zwar ohne, dass man die Gefahr kommen sieht! Dazu muss das Wasser nicht einmal unbedingt getrunken werden: Es reicht, wenn beim Duschen Wasserdampf entsteht.
Schon deswegen hat der Gesetzgeber verfügt, dass Immobilienbesitzer unbedingt mit bestimmten Maßnahmen dieser Gesundheitsgefahr durch Legionellenbildung vorbeugen müssen.
Von der Untersuchungspflicht betroffen sind nach § 14 Abs. 3 TrinkwV Unternehmer oder sonstige Inhaber von Trinkwasserinstallationen. Gemäß den technischen Regeln der DVGW sind Anlagen regelmäßig zu kontrollieren, die ein Speichervolumen von mehr als 300 Liter und/oder 3 Litern in jeder Rohrleitung zwischen Ausgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle besitzen.
Immobilieneigentümer, die dieser Sorgfaltspflicht unterliegen, müssen daher einer Vielzahl von zeit- und kostenaufwendigen Verpflichtungen nachgehen:
- Aufnahme und Anzeige der Anlage beim zuständigen Gesundheitsamt - Einrichtung und regelmäßige Kontrolle von Probenahmestellen - Abarbeitung und Weiterleitung von Prüfberichten - Archivierung von Dokumenten - Bei Befall einer Anlage: Erstellung eines Maßnahmenplans
Die POWERKOM hat hier ein System entwickelt, welches Sie von allen diesen Arbeitsschritten befreit und keiner weiteren aufwendigen Kontrolle bedarf.
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