Aufzugsanlagen


Zur Absicherung der Funktionsfähigkeit und für den Fall einer Störung von Aufzugsanlagen gibt es heute viele Möglichkeiten in Form von Basis-, Teil- und Vollwartungsverträgen.

Die POWERKOM prüft für Sie bestehende Verträge im Hinblick auf deren Inhalt und ihrer Flexibilität bezüglich technischer Anforderungen. Durch das Kartellamtsverfahren im Jahr 2007, in dem die Aufzugsbranche nachweislich der Preisabsprache überführt wurde, sind die Preise im freien Fall. Viele Kunden profitieren bereits von den immensen Einsparungen, welche die POWERKOM für Sie durchsetzen konnte. Die Datenbereitstellung für eine Aufzugsausschreibung ist das Tagesgeschäft der POWERKOM.

Gerade in diesem Bereich können wir nicht nur die Kosten senken, sondern durch unsere Verträge Arbeitsabläufe vereinfachen und somit auch die Bürokratie in Ihrem Unternehmen abbauen.

Unsere Verträge haben eine sogenannte All-In-Wartung, welche keine Fragen in der Kommunikation mit den Dienstleistern offen lassen.

Organisatorische und technische Anforderungen werden im Vorfeld der Ausschreibung mit Ihnen besprochen und erleichtern Ihnen somit nach Vertragsabschluss die Handhabe mit den Dienstleistern.