EU-TAXONOMIE/ESG-Zertifizierung


Die EU-Taxonomie-Verordnung soll die Reduzierung umweltschädlicher Treibhausgase vorantreiben. Aber was bedeutet dies für die Immobilienbranche?

Laut der Taxonomie-Verordnung gilt eine Wirtschaftsaktivität dann als Taxonomie-konform, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem von insgesamt sechs Umweltzielen leistet, ohne den anderen zuwiderzulaufen.

Damit eine Immobilie als Taxonomie-konform gilt, wird ein Primärenergiebedarf von mindestens 10 Prozent unter den nationalen Werten des Niedrigstenergiegebäudestandards vorausgesetzt. Maßgeblich für Deutschland sind die Werte des Gebäudeenergiegesetztes, welches bereits am 1. November 2020 in Kraft getreten ist.

Die ab dem 01.01.2024 erforderliche ESG-Zertifizierung von Unternehmen und Gebäuden soll zur Erfüllung und raschen Umsetzung dieser Ziele führen.

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