EnSimiMaV/HYDRAULISCHER ABGLEICH


Ab dem 01.10.2022 sind Eigentümer von Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis verpflichtet, einen hydraulischen Abgleich der Heizanlagen vorzunehmen, sofern dieser bisher nicht durchgeführt wurde. Für die Umsetzung dieser Vorgabe haben sie bis zum 30. September 2023/15. September 2024 Zeit. Erforderlich ist die Erfüllung folgender Mindestanforderungen:

  • Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 i.V. m DIN/TS 12831-1
  • Prüfung und nötigenfalls Optimierung der Heizflächen im Bereich Vorlauftemperatur
  • Durchführung des Hydraulischen Abgleichs unter Optimierung der Heizungssysteme

Die POWERKOM unterstützt Ihre Kunden bei der Umsetzung der Anforderungen durch den Einsatz eines einmaligen digitalen Lösungskonzeptes, dessen Einbau und Anschaffung nicht nur kostenneutral für den Eigentümer ist, sondern auch automatisiert ESG-konforme Daten liefert.

Powerkom-Interview zum Thema „Digitalisierung als Antwort auf die Energiekrise“, erschienen im BFW Magazin IV. Quartal 2022

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